Neuerung Landesfischereigesetz MV

Mit der Änderung des Landesfischereigesetz MV in 2024 sind auch Neuregelungen bzgl. der Fischereiabgabe für Angler getroffen worden. Dies betrifft nur Angler aus anderen Bundesländern oder Staaten, welche in MV ihrem Hobby nachgehen wollen. So müssen seit dem 08.08.2025 Gastangler mit gültigen Fischereischein aus anderen Bundesländern oder Staaten direkt eine Fischereiabgabe in MV entrichten. Diese bläuft sich auf 10,- € für 2025 und kann Online unter https://erlaubnis.angeln-mv.de oder bei örtlichen Ordnungsbehörden erworben werden.

Wir bitte alle unser Vereinsmitgliedern aus anderen Bundesländern darauf zu achten, die neu eingeführte Fischereiabgabe zu entrichten, um vollständig gültige Angelpapiere zu haben.