Neu Vereinbarung zwischen Berufsfischerei und LAV M-V e.V.

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Der Landesanglerverband M-V e.V. hat neue Vereinbarungen mit Berufsfischern zur anglerischen Nutzung von Gewässern durch die Mitglieder des LAV M-V e.V. getroffen:

Görslow, den 29.01.2015

Neue Vereinbarung mit der Berufsfischerei

Sehr geehrte Angelfreundinnen, sehr geehrte Angelfreunde,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit der Berufsfischerei eine neue Vereinbarung zu den nachfolgend aufgeführten Pachtgewässern abgeschlossen hat. Diese dürfen ab sofort mit der Landesangelberechtigung des Verbandes beangelt werden:

5116a Elbe                               von der Landesgrenze Brandenburg (502,25 km)\r\nbis zur Landesgrenze Niedersachsen (511,50 km)

5116b Löcknitz                      von der Landesgrenze Brandenburg bei Polz\r\nbis zur Landesgrenze Niedersachsen nördlich von Rüterberg

701 Rehmsee                          östlich von Brüsewitz (4 ha)

283 Wendelstorfer See      westlich von Wendelstorf (30 ha)

Für alle Gewässer gilt die Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. Wir möchten darauf hinweisen, dass für die Fließgewässerabschnitte von Elbe und Löcknitz naturschutzrechtliche Einschränkungen gelten. Nähere Angaben hierzu finden Sie in unserem digitalen Gewässerverzeichnis auf der Internetseite www.lav-mv.de.

Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass wir auch mit dem Fischereibetrieb BiMES GmbH die bestehende Vereinbarung für unsere Landesangelberechtigung um folgende Gewässer erweitert haben:

5011b Alte Elde                     von Klein Laasch bis zur Hechtforthschleuse

5011c Alte Elde                     von Auslauf Müritz-Elde-Wasserstrasse  in Grabow bis Einlauf MEW bei Güritz

Für beide Eldeabschnitte gelten neben den gesetzlichen Bestimmungen maximal 2 Handangeln. Je Fangtag dürfen max. 2 Aale oder 2 Hechte oder 2 Zander oder 2 Karpfen oder Exemplare verschiedenen vorgenannten Arten, aber insgesamt höchstens 3 Exemplare geangelt werden. Außerdem gilt für Hechte und Zander eine Schonzeit vom  01.01. – 30.04.

Im anhängenden Download ist das Einlegeblatt für die Angelberechtigung ausdruckbar. Bitte beim Angeln immer mit den anderen Angelpapieren mitführen!

Dateianhang zum Download: Einlegeblatt Berufsfischerei.doc

Axel Pipping Geschäftsführer

Hier geht es zur Meldung auf der Seite des LAV M-V e.V.

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